Logo-Lineal-Discount.de
Logo-Lineal-Discount.de mobil

Wichtige Hinweise zur Produktion

Ihrer Zollstöcke oder Ihrer Werbelineale

Bestellablauf

1. Ihre Anfrage

Anfrage

Senden Sie uns Ihre Anfrage über die Kontaktformulare der Produkte, per Mail an info@lineal-discount.de
Sie erreichen uns gerne auch telefonisch jederzeit unter +49 163 2804787.

1. Ihre Anfrage

2. Konkretisierung

Feinabstimmung

An dieser Stelle fragen wir oft nach und präzisieren Ihre Wünsche. Oftmals ergeben sich Optionen welche wir gerne vorab mit Ihnen abklären. Relevant für uns sind oft:
  • gewünschte Lieferzeit
  • Druckarten
  • Wirkung des Motives
  • alternative Produkte

3. Ihr Angebot

Was wird es kosten?

Da wir jetzt über Alles Bescheid wissen, können wir Ihnen ein Angebot unterbreiten. Wir unterbreiten ein transparentes Angebot ohne Hintertürchen oder versteckten Kosten. Einfach und präzise.

3. Ihr Angebot

4. die Daten

Datenerstellung

Sie haben sich für ein Produkt entschieden. Nun sollten die Daten erstellt werden. Gerne erhalten Sie von uns die benötigten Vorgaben und auch Vorlagen für Ihre Grafikabteilung.
Gerne unterstützen wir Sie auch hier und gestalten nach Ihren Vorgaben.

5. ist alles richtig?

Korrekturabzug

Mit den erstellen Daten erstellen wir für Sie einen verbindlichen Korrekturabzug oder senden auf Wunsch ein kostenpflichtes Andruckmuster.
Sind Sie zufrieden, geben Sie den Auftrag frei - wenn nicht, bessern wir gerne nach

5. ist alles richtig?

6. Produktion und Versand

Jetzt geht´s los

Nach Ihrer Druckfreigabe können wir starten. Alle genannten Lieferzeiten beziehen sich auf das Datum der Freigabe. Wir produzieren und senden die Ware an Ihre Wunschadresse.
Lineale bedrucken aus Aluminium vollfarbig

Korrekturabzug

Bevor es losgeht, erhalten Sie von uns einen Korrekturabzug per PDF oder ein Andruckmuster. Dieses müssen Sie schriftlich freigeben, sonst können wir nicht produzieren. Wir sichern uns damit gegen Missverständnisse und Schreibfehler ab.

Über- oder Unterlieferung

Wir produzieren gerne etwas mehr Menge. Dies liegt daran, dass nicht alle Produkte die strenge Qualitätskontrolle bestehen. Je nach Produkt kann dies gerne 10% sein. Wir behalten uns also vor, 10% mehr oder weniger zu liefern was den Rechnungsbetrag entsprechend ändern wird. Diese Lösung halten wir für fair, da Sie nur bezahlen, was Sie tatsächlich erhalten. Andere Anbieter behalten sich (in den AGB dokumentiert) pauschal eine Unterlieferung vor und verechnen den kompletten Betrag. So möchten wir nicht arbeiten.
Wenn Sie MAXIMAL eine Stückzahl wünschen, dann informieren Sie uns bitte vorab.

GPSR

Die GPSR gilt ja europaweit. Danach muss jedes Produkt mit eindeutiger Herstellerkennung versehen sein um Produkte zu identifizieren und rückverfolgbar zu machen. Das Produktsicherheitsgesetz (§ 6 ProdSG), welches ja nur in Deutschland gilt, erfordert eine ähnliche Handhabung.
Wir begrüßen diese Regelung in Fortsetzung des Lieferkettengesetzes als großen Sicherheitsgewinn für alle Konsumenten.
Fazit: Lediglich Postfach oder www aufdrucken ist unzureichend.
Das deutschlandweite ProdSG sieht Ausnahmen vor:

"...Ausnahmen von den Verpflichtungen nach Satz 1 Nummer 2 und 3 sind zulässig, wenn es vertretbar ist, diese Angaben wegzulassen, insbesondere weil sie der Verbraucherin oder dem Verbraucher bereits bekannt sind, oder weil es mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden wäre, sie anzubringen...."

Beim europäisch gültigen GPSR sind uns hier noch keine Ausnahmen bekannt. Die Gerichte werden dies künftig wohl entscheiden.

Was muss auf einem Produkt aufgedruckt sein um die GPSR zu erfüllen?
Hersteller, Firma, Name des Verantwortlichen und Typbezeichnung bzw. Chargennummer. Auch muss die Möglichkeit des elektronischen Kontakts gekennzeichnet werden. Mailadresse oder Internetseite mit Kontaktformular bieten sich hier an.

Wenn Sie als Hersteller auftreten möchten, sollte es reichen, wenn wir Ihre komplette Adresse + Name aufdrucken. Dies ist denkbar, da derjenige Hersteller ist, welcher ein Produkt entwickelt oder produziert und unter ihrem eigenen Namen oder ihrer eigenen Marke auf den Markt bringt.
Gerne stellen wir Sie von diesen Pflichten frei und geben dann unsere Adresse als Hersteller an.
Stand: Januar 2025

E-Rechnung & UST-ID

Das Jahr 2024 brachte uns ja auch die große Freude der E-Rechnung. Wir benötigen also fortan immer auch Ihre UST-ID. Falls Sie diese nicht auf Ihrer Internetseite veröffentlicht, oder in der Mailsignatur genannt haben, so werden wir Sie danach fragen. Dies gilt ganz besonders für unsere geschätzte Kundschaft aus dem EU-Raum wie Österreich (mit der ATU Nr.), Luxemburg, Niederlande oder Belgien.

Unsere Schweizer Kundschaft hat hier gut lachen. Hier gibt es keine UST-Id. Wir kümmern uns um die Zollabwicklung - für Sie meist sogar kostenlos. Für Liechtenstein, Island und Norwegen gilt die gleiche Regelung.
Du bist hier...